Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 34/2019

AT - Landesrecht Burgenland

LGBl.Nr. 34/2019

Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Oberwart vom 22. Mai 2019, mit der die Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Großpetersdorf vom 20. März 2019, Zahl: 120-2/St-2019, mit der ein Fahrverbot auf dem Zufahrtsweg zum Schulgebäude verfügt wird, aufgehoben wird (LGBl.Nr. 34/2019)

Langtitel

Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Oberwart vom 22. Mai 2019, mit der die Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Großpetersdorf vom 20. März 2019, Zahl: 120-2/St-2019, mit der ein Fahrverbot auf dem Zufahrtsweg zum Schulgebäude verfügt wird, aufgehoben wird
StF: LGBl. Nr. 34/2019

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 89 Abs. 2 Burgenländische Gemeindeordnung 2003, LGBl. Nr. 55/2003 , in der Fassung des Gesetzes Nr. 83/2016, in Verbindung mit § 94d der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159/1960 , in der Fassung des Gesetzes Nr. 18/2019, wird verordnet:
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