Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 44/2025

AT - Landesrecht Burgenland

LGBl.Nr. 44/2025

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 1. Juli 2025 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ an die Gemeinde Kemeten (LGBl.Nr. 44/2025)

Langtitel

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 1. Juli 2025 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ an die Gemeinde Kemeten
StF: LGBl. Nr. 44/2025

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 3 Abs. 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung 2003 - Bgld. GemO 2003, LGBl. Nr. 55/2003 , in der Fassung des Landesverfassungsgesetzes LGBl. Nr. 18/2022 , wird verordnet:

§ 1

Der Gemeinde Kemeten wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ verliehen.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
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