LGBl.Nr. 44/2025
LGBl.Nr. 44/2025
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 1. Juli 2025 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ an die Gemeinde Kemeten (LGBl.Nr. 44/2025)
Langtitel
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 1. Juli 2025 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ an die Gemeinde Kemeten
StF: LGBl. Nr. 44/2025
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 3 Abs. 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung 2003 - Bgld. GemO 2003, LGBl. Nr. 55/2003 , in der Fassung des Landesverfassungsgesetzes LGBl. Nr. 18/2022 , wird verordnet:
§ 1
Der Gemeinde Kemeten wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ verliehen.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.