Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 36/1979

AT - Landesrecht Burgenland

LGBl.Nr. 36/1979

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 28. März 1979 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde” an die Gemeinde Stoob (LGBl.Nr. 36/1979)

Langtitel

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 28. März 1979 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde” an die Gemeinde Stoob
StF: LGBl. Nr. 36/1979

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 3 Absatz 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, wird verordnet:

§ 1

Der Gemeinde Stoob wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde” verliehen.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 1979 in Kraft.
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