LGBl.Nr. 36/1979
LGBl.Nr. 36/1979
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 28. März 1979 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde” an die Gemeinde Stoob (LGBl.Nr. 36/1979)
Langtitel
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 28. März 1979 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde” an die Gemeinde Stoob
StF: LGBl. Nr. 36/1979
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 3 Absatz 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, wird verordnet:
§ 1
Der Gemeinde Stoob wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde” verliehen.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 1979 in Kraft.