Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 12/1977

AT - Landesrecht Burgenland

LGBl.Nr. 12/1977

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 16. März 1977 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde” an die Gemeinde Sankt Michael im Burgenland. (LGBl.Nr. 12/1977)

Langtitel

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 16. März 1977 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde” an die Gemeinde Sankt Michael im Burgenland.
StF: LGBl. Nr. 12/1977

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 3 Absatz 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, wird verordnet:

§ 1

Der Gemeinde St. Michael im Burgenland wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde” verliehen.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 1977 in Kraft.
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