LGBl.Nr. 16/1973
LGBl.Nr. 16/1973
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 7. März 1973 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde” an die Gemeinde Neudörfl (LGBl.Nr. 16/1973)
Langtitel
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 7. März 1973 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde” an die Gemeinde Neudörfl
StF: LGBl. Nr. 16/1973
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 3 Abs. 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, wird verordnet:
§ 1
Der Gemeinde Neudörfl wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde” verliehen.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit 1. Juni 1973 in Kraft.