Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 8/1983

AT - Landesrecht Burgenland

LGBl.Nr. 8/1983

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 23. März 1983 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde” an die Gemeinde Horitschon (LGBl.Nr. 8/1983)

Langtitel

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 23. März 1983 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde” an die Gemeinde Horitschon
StF: LGBl. Nr. 8/1983

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 3 Absatz 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, wird verordnet:

§ 1

Der Gemeinde Horitschon wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde” verliehen.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 1983 in Kraft.
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