Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 20/1971

AT - Landesrecht Burgenland

LGBl.Nr. 20/1971

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 12. Mai 1971, betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde” an die Gemeinde Heiligenkreuz im Lafnitztal (LGBl.Nr. 20/1971)

Langtitel

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 12. Mai 1971, betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde” an die Gemeinde Heiligenkreuz im Lafnitztal
StF: LGBl. Nr. 20/1971

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 3 Absatz 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, wird verordnet:

§ 1

Der Gemeinde Heiligekreuz im Lafnitztal wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ verliehen.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. Juni 1971 in Kraft.
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