Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 51/1998

AT - Landesrecht Burgenland

LGBl.Nr. 51/1998

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 21. Juli 1998 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Wallern im Burgenland (LGBl.Nr. 51/1998)

Langtitel

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 21. Juli 1998 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Wallern im Burgenland
StF: LGBl. Nr. 51/1998

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 3 Abs. 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965 in der geltenden Fassung, wird verordnet:

§ 1

Der Gemeinde Wallern im Burgenland wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ verliehen.

§ 2

Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1998 in Kraft.
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