Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 47/1990

AT - Landesrecht Burgenland

LGBl.Nr. 47/1990

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 18. Juli 1990 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Unterfrauenhaid (LGBl.Nr. 47/1990)

Langtitel

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 18. Juli 1990 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Unterfrauenhaid
StF: LGBl. Nr. 47/1990

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 3 Absatz 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, wird verordnet:

§ 1

Der Gemeinde Unterfrauenhaid wird das Recht zur Führung der Bezeichnung “Marktgemeinde” verliehen.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. August 1990 in Kraft.
Verwendung von Cookies.

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Akzeptieren
Markierungen
Leseansicht