Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 16/1997

AT - Landesrecht Burgenland

LGBl.Nr. 16/1997

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 14. April 1997 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Strem (LGBl.Nr. 16/1997)

Langtitel

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 14. April 1997 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Strem
StF: LGBl. Nr. 16/1997

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 3 Absatz 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, wird verordnet:

§ 1

Der Gemeinde Strem wird das Recht zur Führung der Bezeichnung “Marktgemeinde” verliehen.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. Juni 1997 in Kraft.
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