Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 47/1992

AT - Landesrecht Burgenland

LGBl.Nr. 47/1992

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 27. Mai 1992 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Rohrbach bei Mattersburg (LGBl.Nr. 47/1992)

Langtitel

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 27. Mai 1992 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Rohrbach bei Mattersburg
StF: LGBl. Nr. 47/1992

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 3 Absatz 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, wird verordnet:

§ 1

Der Gemeinde Rohrbach bei Mattersburg wird das Recht zur Führung der Bezeichnung “Marktgemeinde” verliehen.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. Juni 1992 in Kraft.
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