Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 74/1992

AT - Landesrecht Burgenland

LGBl.Nr. 74/1992

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 9. September 1992 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Neuhaus am Klausenbach (LGBl.Nr. 74/1992)

Langtitel

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 9. September 1992 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Neuhaus am Klausenbach
StF: LGBl. Nr. 74/1992

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 3 Absatz 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, wird verordnet:

§ 1

Der Gemeinde Neuhaus am Klausenbach wird das Recht zur Führung der Bezeichnung “Marktgemeinde” verliehen.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 5. September 1992 in Kraft.
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