Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 18/2000

AT - Landesrecht Burgenland

LGBl.Nr. 18/2000

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 25. Jänner 2000 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Großpetersdorf (LGBl.Nr. 18/2000)

Langtitel

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 25. Jänner 2000 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Großpetersdorf
StF: LGBl. Nr. 18/2000

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 3 Abs. 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBL. Nr. 37/1965 in der geltenden Fassung, wird verordnet:

§ 1

Der Gemeinde Großpetersdorf wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ verliehen.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. März 2000 in Kraft.
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