Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 95/1993

AT - Landesrecht Burgenland

LGBl.Nr. 95/1993

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 9. November 1993 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Eberau (LGBl.Nr. 95/1993)

Langtitel

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 9. November 1993 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Eberau
StF: LGBl. Nr. 95/1993

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 3 Absatz 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, wird verordnet:

§ 1

Der Gemeinde Eberau wird das Recht zur Führung der Bezeichnung “Marktgemeinde” verliehen.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. Dezember 1993 in Kraft.
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