Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 37/2022

AT - Landesrecht Burgenland

LGBl.Nr. 37/2022

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 17. Mai 2022, mit welcher der Verlauf der L 274 Zufahrt Krankenhaus Oberwart bestimmt wird (LGBl.Nr. 37/2022)

Langtitel

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 17. Mai 2022, mit welcher der Verlauf der L 274 Zufahrt Krankenhaus Oberwart bestimmt wird
StF: LGBl. Nr. 37/2022

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 4 Abs. 5 und 6 des Burgenländischen Straßengesetzes 2005, LGBl. Nr. 79/2005 , in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 80/2018 , wird verordnet:

§ 1

Der Straßenverlauf der L 274 Zufahrt Krankenhaus Oberwart wird wie folgt bestimmt: Die L 274 beginnt auf der B 63a Umfahrung Oberwart bei km 2,913 beim Kreisverkehr, verläuft bis zur Feldgasse und endet nach 0,721 km bei der Inform-Straße vor dem neuen Krankenhaus Oberwart.

§ 2

(1) Im Einzelnen ist der Verlauf der neuen Straßenachse aus der Anlage 1 (Trassenverordnungsplan, Zl. A5/2.274101#2334-10000-48-2022) zu ersehen. Die Festlegung der Straßenachse erfolgt auf Grundlage des Projektes Nr. 2334, welches beim Amt der Burgenländischen Landesregierung zur öffentlichen Einsicht aufliegt.
(2) Der neue Straßenabschnitt ist ab der Verkehrsfreigabe durch die Landesstraßenverwaltung eine öffentliche Straße und ab diesem Zeitpunkt dem Gemeingebrauch gewidmet. Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 1
Verwendung von Cookies.

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Akzeptieren
Markierungen
Leseansicht