LGBl. Nr. 88/1979
LGBl. Nr. 88/1979
Vereinbarung der Länder Oberösterreich und Steiermark über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Raumordnung im gemeinsamen Grenzgebiet (LGBl. Nr. 88/1979)
Langtitel
Vereinbarung der Länder Oberösterreich und Steiermark über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Raumordnung im gemeinsamen Grenzgebiet
StF: LGBl. Nr. 88/1979
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der Tatsache, daß
und in der Absicht,
für dieses Gebiet auf Grund eines gemeinsam zu erstellenden Raumordnungsleitbildes einen möglichst zweckmäßigen und ökonomischen Einsatz öffentlicher Mittel sicherzustellen und den Bestrebungen der Österreichischen Raumordnungskonferenz Rechnung zu tragen,
schließen
das Land Oberösterreich
und
das Land Steiermark
zur Regelung der Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Raumordnung in diesem Gebiet im Sinne des Art. 15a B-VG. folgende Vereinbarung
Ratifikationstext
Die Vereinbarung wird zufolge ihres Artikels IV am 10. November 1979 in Kraft treten.