LGBl. Nr. 28/2007
LGBl. Nr. 28/2007
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau (LGBl. Nr. 28/2007)
Langtitel
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau
StF: LGBl. Nr. 28/2007
Präambel/Promulgationsklausel
Der Bund, vertreten durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, und das Land Niederösterreich, das Land Oberösterreich und das Land Wien, vertreten jeweils durch den Landeshauptmann, im Folgenden insgesamt "Vertragsparteien" genannt, sind übereingekommen, gemäß Art. 15a B-VG die nachstehende Vereinbarung zu schließen.
Präambel
Hauptgegenstand der vorliegenden Vereinbarung ist die Absicht des Bundes und der Länder Niederösterreich, Oberösterreich und Wien, auf Grund der Folgen und Erfahrungen des Donauhochwassers 2002 beschleunigte und effiziente Schutzmaßnahmen vor künftigen Hochwasserereignissen zu setzen.
Gleichzeitig ist es erforderlich, dass eine entsprechende Verordnung, mit welcher der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie die Umsetzung von Hochwasserschutzprojekten den Landeshauptmännern überträgt, erlassen wird.
Ratifikationstext
Gemäß Art. 56 Abs. 4 des Oö. Landes-Verfassungsgesetzes wird kundgemacht: