Monitoring Gesetzessammlung

LGBl. Nr. 109/1985

AT - Landesrecht Oberösterreich

LGBl. Nr. 109/1985

Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Zusammenarbeit im Bereich der Statistik (LGBl. Nr. 109/1985)

Langtitel

Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Zusammenarbeit im Bereich der Statistik
StF: LGBl. Nr. 109/1985

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bund,
das Land Burgenland,
das Land Kärnten,
das Land Niederösterreich,
das Land Oberösterreich,
das Land Salzburg,
das Land Steiermark,
das Land Tirol,
das Land Vorarlberg und
das Land Wien
- im folgenden Vertragsparteien genannt - schließen die nachstehende Vereinbarung:

Ratifikationstext

Diese Vereinbarung tritt gemäß ihrem § 8 mit 17. Oktober 1985 in Kraft.
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