Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 88/1995

AT - Landesrecht Salzburg

LGBl.Nr. 88/1995

Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über die Einsparung von Energie (LGBl.Nr. 88/1995)

Langtitel

Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über die Einsparung von Energie
StF: LGBl Nr 88/1995

Änderung

LGBl Nr 21/2001 (DFB)

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, die Länder * Burgenland, * Kärnten, * Niederösterreich, * Oberösterreich, * Salzburg, * Steiermark, * Tirol, * Vorarlberg und * Wien, jeweils vertreten durch den Landeshauptmann - im folgenden kurz Vertragsparteien genannt -, sind übereingekommen, gemäß Art. 15a B-VG die nachstehende Vereinbarung zu schließen:

Ratifikationstext

Der Salzburger Landtag hat der vorstehenden Vereinbarung am 8. Feber 1995 die verfassungsmäßige Genehmigung erteilt. Sie ist gemäß ihrem Art. 14 Abs. 1 am 15. Juni 1995 in Kraft getreten.
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