LGBl Nr 23/1999
LGBl Nr 23/1999
Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften (LGBl Nr 23/1999)
Langtitel
Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften
StF: LGBl Nr 23/1999 (Blg LT 11. GP: RV 702 , 5. Sess, AB 76 , 6. Sess)
Vertragsparteien
Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, und die Länder * Burgenland, * Kärnten, * Niederösterreich, * Oberösterreich, * Salzburg, * Steiermark, *Tirol, * Vorarlberg und * Wien, jeweils vertreten durch den Landeshauptmann, sowie die Gemeinden, vertreten durch den Österreichischen Gemeindebund und den Österreichischen Städtebund, sind - gestützt auf das Bundesverfassungsgesetz über Ermächtigungen des Österreichischen Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes - übereingekommen, die nachstehende Vereinbarung zu schließen:
Ratifikationstext
Der Salzburger Landtag hat den Abschluss der Vereinbarung am 28. Oktober 1998 genehmigt. Die Vereinbarung ist nach Vorliegen der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen aller Vertragspartner am 15. Jänner 1999 in Kraft getreten.