Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 122/2022

AT - Landesrecht Oberösterreich

LGBl.Nr. 122/2022

Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a B-VG über eine Erhöhung ausgewählter Kostenhöchstsätze des Art. 9 der Grundversorgungsvereinbarung sowie einer Erstversorgungspauschale (LGBl.Nr. 122/2022)

Beachte für folgende Bestimmung

Link zum konsolidierten Text der Vereinbarung (RIS-Bundesrecht)

Langtitel

Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a B-VG über eine Erhöhung ausgewählter Kostenhöchstsätze des Art. 9 der Grundversorgungsvereinbarung sowie einer Erstversorgungspauschale
StF: LGBl.Nr. 122/2022 (GP XXIX RV 288/2022 AB 339/2022 LT 11)

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 56 Abs. 4 des Oö. Landes-Verfassungsgesetzes (Oö. L-VG) in Verbindung mit § 4 Abs. 3 des Oö. Verlautbarungsgesetzes 2015 (Oö. VlbG 2015) wird mitgeteilt:
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