LGBl.Nr. 69/2024
LGBl.Nr. 69/2024
Kundmachung des Landeshauptmannes vom 4. September 2024 betreffend die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2024 bis 2028 (LGBl.Nr. 69/2024)
Langtitel
Kundmachung des Landeshauptmannes vom 4. September 2024 betreffend die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2024 bis 2028
StF: LGBl. Nr. 69/2024
Änderung
LGBl Nr 77/2024