Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 68/2022

AT - Landesrecht Kärnten

LGBl.Nr. 68/2022

Kundmachung des Landeshauptmannes vom 27. Juli 2022 betreffend die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über das Verwaltungs- und Kontrollsystem in Österreich für die Durchführung der Programme im Rahmen des Ziels „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum in Mitgliedstaaten und Regionen“ und des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit (Interreg)“ für die Periode 2021 bis 2027 (LGBl.Nr. 68/2022)

Langtitel

Kundmachung des Landeshauptmannes vom 27. Juli 2022 betreffend die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über das Verwaltungs- und Kontrollsystem in Österreich für die Durchführung der Programme im Rahmen des Ziels „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum in Mitgliedstaaten und Regionen“ und des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit (Interreg)“ für die Periode 2021 bis 2027
StF: LGBl. Nr. 68/2022
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