LGBl Nr 15/2006
LGBl Nr 15/2006
Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über gemeinsame Qualitätsstandards für die Förderung der Errichtung und Sanierung von Wohngebäuden zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen (LGBl Nr 15/2006)
Langtitel
Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über gemeinsame Qualitätsstandards für die Förderung der Errichtung und Sanierung von Wohngebäuden zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen
StF: LGBl Nr 15/2006 (Blg LT 13. GP: RV 462 , AB 565 , jeweils 2. Sess)
Präambel/Promulgationsklausel
Der Bund, vertreten durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, und die Länder * Burgenland, * Kärnten, * Niederösterreich, * Oberösterreich, * Salzburg, * Steiermark, * Tirol, * Vorarlberg und * Wien, jeweils vertreten durch den Landeshauptmann oder die Landeshauptfrau, - im Folgenden Vertragsparteien genannt - sind in Erwägung nachstehender Gründe -
Ratifikationstext
Nach Beschlussfassung durch die Landesregierung am 14. März 2005 hat der Salzburger Landtag den Abschluss der vorstehenden Vereinbarung am 25. Mai 2005 gemäß Art 50 Abs 1 L-VG genehmigt. Die Vereinbarung ist nach Vorliegen der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen aller Vertragsparteien am 22. Jänner 2006 in Kraft getreten.