LGBl. Nr. 1/1999
LGBl. Nr. 1/1999
Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften (LGBl. Nr. 1/1999)
Langtitel
Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften
StF: LGBl. Nr. 1/1999
Änderung
idF:
LGBl. Nr. 85/1999 (DFB)
Präambel/Promulgationsklausel
Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, und die Länder Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien, jeweils vertreten durch den Landeshauptmann, sowie die Gemeinden, vertreten durch den Österreichischen Gemeindebund und den Österreichischen Städtebund, sind - gestützt auf das Bundesverfassungsgesetz über Ermächtigungen des Österreichischen Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes - übereingekommen, die nachstehende Vereinbarung zu schließen:
Ratifikationstext
Gemäß Art. 56 Abs. 4 des Oö. Landes-Verfassungsgesetzes wird kundgemacht: