Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 16/1977

AT - Landesrecht Oberösterreich

LGBl.Nr. 16/1977

Verordnung der o.ö. Landesregierung vom 2. Mai 1977 betreffend die Zusammenziehung des Unterrichtes an allen land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen auf fünf Tage in der Woche (LGBl.Nr. 16/1977)

Beachte für folgende Bestimmung

Gilt jetzt als Verordnung der Bildungsdirektion für Oberösterreich

Langtitel

Verordnung der o.ö. Landesregierung vom 2. Mai 1977 betreffend die Zusammenziehung des Unterrichtes an allen land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen auf fünf Tage in der Woche
StF: LGBl.Nr. 16/1977

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 16 Abs. 2 des O.ö. Land- und forstwirtschaftlichen Schulgesetzes, LGBl. Nr. 41/1976 , wird verordnet:
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