LGBl. Nr. 54/1998
LGBl. Nr. 54/1998
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der das Ausmaß der Arbeitsstunden pro Jahr festgelegt wird, für die Gemeindeorganen der mit ihrer Funktionsausübung verbundene nachweislich entgangene Verdienstentgang zu ersetzen ist (LGBl. Nr. 54/1998)
Langtitel
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der das Ausmaß der Arbeitsstunden pro Jahr festgelegt wird, für die Gemeindeorganen der mit ihrer Funktionsausübung verbundene nachweislich entgangene Verdienstentgang zu ersetzen ist
StF: LGBl. Nr. 54/1998
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 2 Abs. 6 Oö. Gemeinde-Bezügegesetz 1998, LGBl. Nr. 9, und des § 34 Abs. 7 O.ö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91, zuletzt in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 8/1998 , wird verordnet: