Monitoring Gesetzessammlung

LGBl. Nr. 54/1998

AT - Landesrecht Oberösterreich

LGBl. Nr. 54/1998

Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der das Ausmaß der Arbeitsstunden pro Jahr festgelegt wird, für die Gemeindeorganen der mit ihrer Funktionsausübung verbundene nachweislich entgangene Verdienstentgang zu ersetzen ist (LGBl. Nr. 54/1998)

Langtitel

Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der das Ausmaß der Arbeitsstunden pro Jahr festgelegt wird, für die Gemeindeorganen der mit ihrer Funktionsausübung verbundene nachweislich entgangene Verdienstentgang zu ersetzen ist
StF: LGBl. Nr. 54/1998

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 2 Abs. 6 Oö. Gemeinde-Bezügegesetz 1998, LGBl. Nr. 9, und des § 34 Abs. 7 O.ö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91, zuletzt in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 8/1998 , wird verordnet:
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