LGBl.Nr. 69/2019
LGBl.Nr. 69/2019
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der der Egelsee und das Egelseemoor in der Gemeinde Unterach a. A. als Naturschutzgebiet festgestellt werden (LGBl.Nr. 69/2019)
Langtitel
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der der Egelsee und das Egelseemoor in der Gemeinde Unterach a. A. als Naturschutzgebiet festgestellt werden
StF: LGBl.Nr. 69/2019
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 25 des Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetzes 2001 (Oö. NSchG 2001), LGBl. Nr. 129/2001 , in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 54/2019 , wird verordnet:
§ 1
(1) Der Egelsee und das Egelseemoor in der Gemeinde Unterach a. A., politischer Bezirk Vöcklabruck, sind Naturschutzgebiet im Sinn des § 25 Oö. NSchG 2001.
(2) In der Anlage 1 ist die Grenze des Naturschutzgebiets durch den Plan im Maßstab 1 : 2.000 dargestellt. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf ist die koordinatenbezogene Darstellung der Anlage 2 maßgeblich.
§ 2
Gemäß § 25 Abs. 4 Oö. NSchG 2001 sind folgende Eingriffe gestattet: 1. das Betreten durch Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, durch von diesen beauftragte Personen und durch Jagdausübungsberechtigte zum Zwecke der Nachsuche; 2. das Betreten der in der Anlage gekennzeichneten Wanderwege und des Steges; 3. die Instandhaltung der in der Anlage gekennzeichneten Wanderwege und des Steges im unbedingt erforderlichen Ausmaß; 4. die landwirtschaftliche Nutzung in Form der Mahd ab dem 1. August jeden Jahres; 5. das Betreten und Befahren im Rahmen der gestatteten landwirtschaftlichen Nutzung; 6. Maßnahmen zur Erhaltung des Schutzgebiets und des Schutzzwecks im Einvernehmen mit der für die Vollziehung des Oö. NSchG 2001 zuständigen Abteilung des Amtes der Oö. Landesregierung.
§ 3
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung treten 1. die Verordnung, mit welcher das Egelseemoor in der Gemeinde Unterach a. A. als Naturschutzgebiet festgestellt wird, LGBl. Nr. 44/1995 und 2. die Seen-Naturschutzgebiete-Verordnung, LGBl. Nr. 9/1965 , in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 8/2019 , hinsichtlich des Egelsees außer Kraft. Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 1 - Übersichtsplan Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 2 - Koordinatenbezogene Darstellung der Außengrenzen des Naturschutzgebiets im GML-Standard