Monitoring Gesetzessammlung

LGBl. Nr. 35/1988

AT - Landesrecht Oberösterreich

LGBl. Nr. 35/1988

Verordnung der o.ö. Landesregierung vom 25. April 1988, mit der ein Waldgrundstück in der Gemeinde Schlüßlberg als geschützter Landschaftsteil festgestellt wird (LGBl. Nr. 35/1988)

Langtitel

Verordnung der o.ö. Landesregierung vom 25. April 1988, mit der ein Waldgrundstück in der Gemeinde Schlüßlberg als geschützter Landschaftsteil festgestellt wird
StF: LGBl. Nr. 35/1988

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 8 des Oberösterreichischen Natur- und Landschaftsschutzgesetzes 1982, LGBl. Nr. 80, wird verordnet:
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