Monitoring Gesetzessammlung

LGBl. Nr. 36/2000

AT - Landesrecht Oberösterreich

LGBl. Nr. 36/2000

Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der ein Teil des "Pfarrerhölzls" in der Gemeinde Hohenzell als geschützter Landschaftsteil festgestellt wird (LGBl. Nr. 36/2000)

Langtitel

Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der ein Teil des "Pfarrerhölzls" in der Gemeinde Hohenzell als geschützter Landschaftsteil festgestellt wird
StF: LGBl. Nr. 36/2000

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 10 des Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetzes 1995 (Oö. NSchG 1995), LGBl. Nr. 37, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 35/1999 , wird verordnet:
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