LGBl.Nr. 27/2023
LGBl.Nr. 27/2023
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 7. März 2023, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde Leithaprodersdorf auf die Landesregierung übertragen wird (LGBl.Nr. 27/2023)
Langtitel
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 7. März 2023, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde Leithaprodersdorf auf die Landesregierung übertragen wird
StF: LGBl. Nr. 27/2023
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Antrag der Gemeinde Leithaprodersdorf wird auf Grund § 58 Abs. 4 der Burgenländischen Gemeindeordnung 2003 - Bgld. GemO 2003, LGBl. Nr. 55/2003 , in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 18/2022 , verordnet:
§ 1
Die Besorgung der nachstehenden Angelegenheiten des I. Teils des Gemeindebedienstetengesetzes 1971, LGBl. Nr. 13/1972, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 83/2022 , die nach diesem Teil des Gesetzes den Gemeinden und den durch dieses Gesetz gebildeten Gemeindeverbänden zukommen, wird für die Gemeinde Leithaprodersdorf auf die Landesregierung übertragen: 1. die Durchführung der Ruhestandsversetzungen der Gemeindebeamtinnen und Gemeindebeamten und 2. die Vollziehung der pensionsrechtlichen Vorschriften in Bezug auf die Gemeindebeamtinnen und Gemeindebeamten des Dienst- und Ruhestandes und ihrer Hinterbliebenen und Angehörigen einschließlich der Auszahlung der Ruhe- und Versorgungsbezüge.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit 1. April 2023 in Kraft.