LGBl.Nr. 17/1984
LGBl.Nr. 17/1984
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 8. Feber 1984, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches einzelner Gemeinden auf die Landesregierung übertragen wird (LGBl.Nr. 17/1984)
Langtitel
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 8. Feber 1984, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches einzelner Gemeinden auf die Landesregierung übertragen wird
StF: LGBl. Nr. 17/1984
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Antrag der Gemeinden Schattendorf, Loipersbach und Olbendorf im Burgenland wird im Interesse der einfacheren Vollziehung des Gemeindebedienstetengesetzes 1971, LGBl. Nr. 13/1972, gem. § 51 Abs. 4 der Bgld. Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, verordnet:
§ 1
Die Besorgung der nachstehenden Angelegenheiten des I. Teiles des Gemeindebedienstetengesetzes 1971, die nach diesem Teil des Gesetzes den Gemeinden und den durch dieses Gesetz gebildeten Gemeindeverbänden zukommt, wird für die Gemeinden Schattendorf, Loipersbach und Olbendorf im Burgenland der Landesregierung übertragen: 1) Die Durchführung der Ruhestandsversetzungen der Gemeindebeamten; 2) die Vollziehung der pensionsrechtlichen Vorschriften in bezug auf die Gemeindebeamten des Dienst- und Ruhestandes und ihrer Hinterbliebenen und Angehörigen einschließlich der Auszahlung der Ruhe- und Versorgungsbezüge.
§ 2
Diese Verordnung tritt am 1. April 1984 in Kraft.