Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 47/1982

AT - Landesrecht Burgenland

LGBl.Nr. 47/1982

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 1. September 1982, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen (LGBl.Nr. 47/1982)

Langtitel

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 1. September 1982, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen
Wirkungsbereiches einzelner Gemeinden auf die Landesregierung übertragen wird
StF: LGBl. Nr. 47/1982

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Antrag der Gemeinden Kemeten, Litzelsdorf, Stinatz, Ollersdorf im Burgenland, Sankt Michel im Burgenland, Güttenbach und Neuberg im Burgenland wird im Interesse der einfacheren Vollziehung des Gemeindebedienstetengesetzes 1971, LGBl. Nr. 13/1972, gem. § 51 Abs. 4 der Bgld. Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, verordnet:

§ 1

Die Besorgung der nachstehenden Angelegenheiten des 1. Teiles des Gemeindebedienstetengesetzes 1971, die nach diesem Teil des Gesetzes den Gemeinden und den durch dieses Gesetz gebildeten Gemeindeverbänden zukommt, wird für die Gemeinden Kemeten, Litzelsdorf, Stinatz, Ollersdorf im Burgenland, Sankt Michel im Burgenland, Güttenbach und Neuberg im Burgenland der Landesregierung übertragen: 1) Die Durchführung der Ruhestandsversetzungen der Gemeindebeamten; 2) die Vollziehung der pensionsrechtlichen Vorschriften in bezug auf die Gemeindebeamten des Dienst- und Ruhestandes und ihrer Hinterbliebenen und Angehörigen einschließlich der Auszahlung der Ruhe- und Versorgungsbezüge.

§ 2

Diese Verordnung tritt am 1. November 1982 in Kraft.
Verwendung von Cookies.

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Akzeptieren
Markierungen
Leseansicht