LGBl.Nr. 54/1981
LGBl.Nr. 54/1981
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 2. Dezember 1981, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches einzelner Gemeinden auf die Landesregierung übertragen wird (LGBl.Nr. 54/1981)
Langtitel
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 2. Dezember 1981, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches einzelner Gemeinden auf die Landesregierung übertragen wird
StF: LGBl. Nr. 54/1981
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Antrag der Gemeinden Rudersdorf, Deutsch-Kaltenbrunn, Unterwart und Oberdorf im Burgenland wird im Interesse der einfacheren Vollziehung des Gemeindebedienstetengesetzes, LGBl. Nr. 13/1972, gem. § 51 Abs. 4 der Bgld. Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, verordnet:
§ 1
Die Besorgung der nachstehenden Angelegenheiten des I. Teiles des Gemeindebedienstetengesetzes 1971, die nach diesem Teil des Gesetzes den Gemeinden und den durch dieses Gesetz gebildeten Gemeindeverbänden zukommen, wird für die Gemeinden Rudersdorf, Deutsch-Kaltenbrunn, Unterwart und Oberdorf im Burgenland der Landesregierung übertragen: 1) Die Durchführung der Ruhestandsversetzungen der Gemeindebeamten; 2) die Vollziehung der pensionsrechtlichen Vorschriften in bezug auf die Gemeindebeamten des Dienst- und Ruhestandes und ihrer Hinterbliebenen und Angehörigen einschließlich der Auszahlung der Ruhe- und Versorgungsbezüge.
§ 2
Diese Verordnung tritt am 1. 12. 1981 in Kraft.