Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 54/1981

AT - Landesrecht Burgenland

LGBl.Nr. 54/1981

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 2. Dezember 1981, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches einzelner Gemeinden auf die Landesregierung übertragen wird (LGBl.Nr. 54/1981)

Langtitel

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 2. Dezember 1981, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches einzelner Gemeinden auf die Landesregierung übertragen wird
StF: LGBl. Nr. 54/1981

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Antrag der Gemeinden Rudersdorf, Deutsch-Kaltenbrunn, Unterwart und Oberdorf im Burgenland wird im Interesse der einfacheren Vollziehung des Gemeindebedienstetengesetzes, LGBl. Nr. 13/1972, gem. § 51 Abs. 4 der Bgld. Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, verordnet:

§ 1

Die Besorgung der nachstehenden Angelegenheiten des I. Teiles des Gemeindebedienstetengesetzes 1971, die nach diesem Teil des Gesetzes den Gemeinden und den durch dieses Gesetz gebildeten Gemeindeverbänden zukommen, wird für die Gemeinden Rudersdorf, Deutsch-Kaltenbrunn, Unterwart und Oberdorf im Burgenland der Landesregierung übertragen: 1) Die Durchführung der Ruhestandsversetzungen der Gemeindebeamten; 2) die Vollziehung der pensionsrechtlichen Vorschriften in bezug auf die Gemeindebeamten des Dienst- und Ruhestandes und ihrer Hinterbliebenen und Angehörigen einschließlich der Auszahlung der Ruhe- und Versorgungsbezüge.

§ 2

Diese Verordnung tritt am 1. 12. 1981 in Kraft.
Verwendung von Cookies.

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Akzeptieren
Markierungen
Leseansicht