Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 24/2000

AT - Landesrecht Burgenland

LGBl.Nr. 24/2000

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 22. Feber 2000, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches einzelner Gemeinden auf die Landesregierung übertragen wird (LGBl.Nr. 24/2000)

Langtitel

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 22. Feber 2000, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches einzelner Gemeinden auf die Landesregierung übertragen wird
StF: LGBl. Nr. 24/2000
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