Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 21/2015

AT - Landesrecht Burgenland

LGBl.Nr. 21/2015

Gesetz vom 26. März 2015, mit dem das Landesgesetz, mit dem Überleitungsregelungen über die Errichtung des Landesverwaltungsgerichtes Burgenland erlassen werden, aufgehoben wird (LGBl.Nr. 21/2015)

Langtitel

Gesetz vom 26. März 2015, mit dem das Landesgesetz, mit dem Überleitungsregelungen über die Errichtung des Landesverwaltungsgerichtes Burgenland erlassen werden, aufgehoben wird
StF: LGBl. Nr. 21/2015 (XX. Gp. IA 1207 AB 1216 )

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landtag hat beschlossen:

§ 1

Aufhebung

Das Landesgesetz vom 24. Jänner 2013, mit dem Überleitungsregelungen über die Errichtung des Landesverwaltungsgerichtes Burgenland erlassen werden, LGBl. Nr. 6/2013 , wird aufgehoben.

§ 2

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
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