Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 50/1989

AT - Landesrecht Burgenland

LGBl.Nr. 50/1989

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 6. September 1989 über die Trennung der Marktgemeinde Raiding-Unterfrauenhaid (LGBl.Nr. 50/1989)

Langtitel

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 6. September 1989 über die Trennung der Marktgemeinde Raiding-Unterfrauenhaid
StF: LGBl. Nr. 50/1989

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 2, 6, 9 und 11 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, in der Fassung der Gemeindeordnungsnovelle 1987, LGBl. Nr. 58 wird verordnet:

§ 1

Trennung

Die Marktgemeinde Raiding-Unterfrauenhaid wird in drei Gemeinden getrennt. Damit hört diese Gemeinde als eigene Gemeinde zu bestehen auf.

§ 2

Gemeindenamen und Gemeindegebiet

(1) Als Namen der neuen Gemeinden werden bestimmt: - Lackendorf - Raiding - Unterfrauenhaid
(2) Das Gemeindegebiet der neuen Gemeinde Lackendorf umfasst das Gebiet der Katastralgemeinde Lackendorf, jenes der neuen Gemeinde Raiding das Gebiet der Katastralgemeinde Raiding und jenes der neuen Gemeinde Unterfrauenhaid das Gebiet der Katastralgemeinde Unterfrauenhaid.

§ 3

Vermögensauseinandersetzung

Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung bildet das vom Gemeinderat der Gemeinde Raiding-Unterfrauenhaid am 17. März 1989 und am 8. Juli 1989 beschlossene vollständige Übereinkommen.

§ 4

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1990 in Kraft.
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