Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 61/1994

AT - Landesrecht Burgenland

LGBl.Nr. 61/1994

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 29. November 1994 über die Trennung der Gemeinde Strem (LGBl.Nr. 61/1994)

Langtitel

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 29. November 1994 über die Trennung der Gemeinde Strem
StF: LGBl. Nr. 61/1994

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 2, 6, 9 und 11 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, in der Fassung der Gemeindeordnungsnovelle 1992, LGBl. Nr. 55 wird verordnet:

§ 1

Trennung

Die Gemeinde Strem wird in zwei Gemeinden getrennt. Damit hört diese Gemeinde als eigene Gemeinde zu bestehen auf.

§ 2

Gemeindenamen und Gemeindegebiet

(1) Als Namen der neuen Gemeinden werden bestimmt: - Moschendorf - Strem
(2) Das Gemeindegebiet der neuen Gemeinde Moschendorf umfasst das Gebiet der Katastralgemeinde Moschendorf, jenes der neuen Gemeinde Strem das Gebiet der Katastralgemeinden Deutsch Ehrensdorf, Steinfurt, Strem und Sumetendorf.

§ 3

Vermögensauseinandersetzung

Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung bildet das vom Gemeinderat der Stammgemeinde Strem am 25. August 1994 und 18. November 1994 beschlossene vollständige Übereinkommen.

§ 4

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1995 in Kraft.
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