LGBl.Nr. 66/1990
LGBl.Nr. 66/1990
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 5. September 1990 über die Trennung der Gemeinde Steinbrunn-Zillingtal (LGBl.Nr. 66/1990)
Langtitel
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 5. September 1990 über die Trennung der Gemeinde Steinbrunn-Zillingtal
StF: LGBl. Nr. 66/1990
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 2, 6, 9 und 11 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, in der Fassung der Gemeindeordnungsnovelle 1987, LGBl. Nr. 58 wird verordnet:
§ 1
Trennung
Die Gemeinde Steinbrunn-Zillingtal wird in zwei Gemeinden getrennt. Damit hört diese Gemeinde als eigene Gemeinde zu bestehen auf.
§ 2
Gemeindenamen und Gemeindegebiet
(1) Als Namen der neuen Gemeinden werden bestimmt: - Steinbrunn - Zillingtal
(2) Das Gemeindegebiet der neuen Gemeinde Steinbrunn umfasst das Gebiet der Katastralgemeinde Steinbrunn, jenes der neuen Gemeinde Zillingtal das Gebiet der Katastralgemeinde Zillingtal.
§ 3
Vermögensauseinandersetzung
Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung bildet das vom Gemeinderat der Stammgemeinde Steinbrunn-Zillingtal am 27. Juni 1990 beschlossene vollständige Übereinkommen.
§ 4
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1991 in Kraft.