Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 90/1991

AT - Landesrecht Burgenland

LGBl.Nr. 90/1991

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 9. Oktober 1991 über die Trennung der Gemeinde Siegendorf im Burgenland (LGBl.Nr. 90/1991)

Langtitel

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 9. Oktober 1991 über die Trennung der Gemeinde Siegendorf im Burgenland
StF: LGBl. Nr. 90/1991

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 2, 6, 9 und 11 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, in der Fassung der Gemeindeordnungsnovelle 1987, LGBl. Nr. 58 wird verordnet:

§ 1

Trennung

Die Gemeinde Siegendorf im Burgenland wird in zwei Gemeinden getrennt. Damit hört diese Gemeinde als eigene Gemeinde zu bestehen auf.

§ 2

Gemeindenamen und Gemeindegebiet

(1) Als Namen der neuen Gemeinden werden bestimmt: - Siegendorf - Zagersdorf
(2) Das Gemeindegebiet der neuen Gemeinde Siegendorf umfasst das Gebiet der Katastralgemeinde Siegendorf, jenes der neuen Gemeinde Zagersdorf das Gebiet der Katastralgemeinde Zagersdorf.

§ 3

Vermögensauseinandersetzung

Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung bildet das vom Gemeinderat der Stammgemeinde Siegendorf im Burgenland am 12. Juli 1991 beschlossene vollständige Übereinkommen.

§ 4

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1992 in Kraft.
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