Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 77/1995

AT - Landesrecht Burgenland

LGBl.Nr. 77/1995

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 17. Oktober 1995 über die Trennung der Gemeinde Schachendorf (LGBl.Nr. 77/1995)

Langtitel

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 17. Oktober 1995 über die Trennung der Gemeinde Schachendorf
StF: LGBl. Nr. 77/1995

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 2, 6, 9 und 11 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, in der Fassung der Gemeindeordnungsnovelle 1992, LGBl. Nr. 55 wird verordnet:

§ 1

Trennung

Die Gemeinde Schachendorf wird in zwei Gemeinden getrennt. Damit hört diese Gemeinde als eigene Gemeinde zu bestehen auf.

§ 2

Gemeindenamen und Gemeindegebiet

(1) Als Namen der neuen Gemeinden werden bestimmt: - Schachendorf - Schandorf
(2) Das Gemeindegebiet der neuen Gemeinde Schachendorf umfasst das Gebiet der Katastralgemeinden Dürnbach und Schachendorf, jenes der neuen Gemeinde Schandorf das Gebiet der Katastralgemeinde Schandorf.

§ 3

Vermögensauseinandersetzung

Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung bildet das vom Gemeinderat der Stammgemeinde Schachendorf am 17. März und 12. Oktober 1995 beschlossene vollständige Übereinkommen.

§ 4

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1996 in Kraft.
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