Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 62/1992

AT - Landesrecht Burgenland

LGBl.Nr. 62/1992

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 15. Juli 1992 über die Trennung der Gemeinde Sankt Michael im Burgenland (LGBl.Nr. 62/1992)

Langtitel

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 15. Juli 1992 über die Trennung der Gemeinde Sankt Michael im Burgenland
StF: LGBl. Nr. 62/1992

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 2, 6, 9 und 11 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, in der Fassung der Gemeindeordnungsnovelle 1987, LGBl. Nr. 58 wird verordnet:

§ 1

Trennung

Die Gemeinde Sankt Michael im Burgenland wird in zwei Gemeinden getrennt. Damit hört diese Gemeinde als eigene Gemeinde zu bestehen auf.

§ 2

Gemeindenamen und Gemeindegebiet

(1) Als Namen der neuen Gemeinden werden bestimmt: - Rauchwart - Sankt Michael im Burgenland
(2) Das Gemeindegebiet der neuen Gemeinde Rauchwart umfasst das Gebiet der Katastralgemeinde Rauchwart, jenes der neuen Gemeinde Sankt Michael im Burgenland das Gebiet der Katastralgemeinden Gamischdorf, Sankt Michael im Burgenland und Schallendorf im Burgenland.

§ 3

Vermögensauseinandersetzung

Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung bildet das vom Gemeinderat der Stammgemeinde Sankt Michael im Burgenland am 11. Juni 1992 beschlossene vollständige Übereinkommen.

§ 4

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1993 in Kraft.
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