Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 83/1990

AT - Landesrecht Burgenland

LGBl.Nr. 83/1990

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 12. Dezember 1990 über die Trennung der Gemeinde Piringsdorf-Unterrabnitz (LGBl.Nr. 83/1990)

Langtitel

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 12. Dezember 1990 über die Trennung der Gemeinde Piringsdorf-Unterrabnitz
StF: LGBl. Nr. 83/1990

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 2, 6, 9 und 11 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, in der Fassung der Gemeindeordnungsnovelle 1987, LGBl. Nr. 58 wird verordnet:

§ 1

Trennung

Die Gemeinde Piringsdorf-Unterrabnitz wird in zwei Gemeinden getrennt. Damit hört diese Gemeinde als eigene Gemeinde zu bestehen auf.

§ 2

Gemeindenamen und Gemeindegebiet

(1) Als Namen der neuen Gemeinden werden bestimmt: - Piringsdorf - Unterrabnitz-Schwendgraben
(2) Das Gemeindegebiet der neuen Gemeinde Piringsdorf umfasst das Gebiet der Katastralgemeinde Piringsdorf, jenes der neuen Gemeinde Unterrabnitz-Schwendgraben das Gebiet der Katastralgemeinden Unterrabnitz und Schwendgraben.

§ 3

Vermögensauseinandersetzung

Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung bildet das vom Gemeinderat der Stammgemeinde Piringsdorf-Unterrabnitz am 10 Juli 1990 und 26. November 1990 beschlossene vollständige Übereinkommen.

§ 4

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1991 in Kraft.
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