Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 75/1990

AT - Landesrecht Burgenland

LGBl.Nr. 75/1990

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 28. November 1990 über die Trennung der Gemeinde Ollersdorf im Burgenland (LGBl.Nr. 75/1990)

Langtitel

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 28. November 1990 über die Trennung der Gemeinde Ollersdorf im Burgenland
StF: LGBl. Nr. 75/1990

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 2, 6, 9 und 11 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, in der Fassung der Gemeindeordnungsnovelle 1987, LGBl. Nr. 58 wird verordnet:

§ 1

Trennung

Die Gemeinde Ollersdorf im Burgenland wird in drei Gemeinden getrennt. Damit hört diese Gemeinde als eigene Gemeinde zu bestehen auf.

§ 2

Gemeindenamen und Gemeindegebiet

(1) Als Namen der neuen Gemeinden werden bestimmt: - Hackerberg - Ollersdorf im Burgenland - Wörterberg
(2) Das Gemeindegebiet der neuen Gemeinde Hackerberg umfasst das Gebiet der Katastralgemeinde Hackerberg, jenes der neuen Gemeinde Ollersdorf im Burgenland das Gebiet der Katastralgemeinde Ollersdorf und jenes der neuen Gemeinde Wörterberg das Gebiet der Katastralgemeinde Wörterberg.

§ 3

Vermögensauseinandersetzung

Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung bildet das vom Gemeinderat der Stammgemeinde Ollersdorf im Burgenland am 12. Juli 1990 beschlossene vollständige Übereinkommen.

§ 4

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1991 in Kraft.
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