LGBl.Nr. 68/1995
LGBl.Nr. 68/1995
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 17. Oktober 1995 über die Trennung der Gemeinde Mannersdorf an der Rabnitz (LGBl.Nr. 68/1995)
Langtitel
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 17. Oktober 1995 über die Trennung der Gemeinde Mannersdorf an der Rabnitz
StF: LGBl. Nr. 68/1995
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 2, 6, 9 und 11 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, in der Fassung der Gemeindeordnungsnovelle 1992, LGBl. Nr. 55 wird verordnet:
§ 1
Trennung
Die Gemeinde Mannersdorf an der Rabnitz wird in zwei Gemeinden getrennt. Damit hört diese Gemeinde als eigene Gemeinde zu bestehen auf.
§ 2
Gemeindenamen und Gemeindegebiet
(1) Als Namen der neuen Gemeinden werden bestimmt: - Mannersdorf an der Rabnitz - Oberloisdorf
(2) Das Gemeindegebiet der neuen Gemeinde Mannersdorf an der Rabnitz umfasst das Gebiet der Katastralgemeinden Klostermarienberg, Mannersdorf an der Rabnitz, Rattersdorf-Liebing und Unterloisdorf, jenes der neuen Gemeinde Oberloisdorf das Gebiet der Katastralgemeinde Oberloisdorf.
§ 3
Vermögensauseinandersetzung
Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung bildet das vom Gemeinderat der Stammgemeinde Mannersdorf an der Rabnitz am 27. Juni 1995 beschlossene vollständige Übereinkommen.
§ 4
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1996 in Kraft.