Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 49/1992

AT - Landesrecht Burgenland

LGBl.Nr. 49/1992

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 24. Juni 1992 über die Trennung der Gemeinde Kohfidisch (LGBl.Nr. 49/1992)

Langtitel

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 24. Juni 1992 über die Trennung der Gemeinde Kohfidisch
StF: LGBl. Nr. 49/1992

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 2, 6, 9 und 11 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, in der Fassung der Gemeindeordnungsnovelle 1987, LGBl. Nr. 58 wird verordnet:

§ 1

Trennung

Die Gemeinde Kofidisch wird in zwei Gemeinden getrennt. Damit hört diese Gemeinde als eigene Gemeinde zu bestehen auf.

§ 2

Gemeindenamen und Gemeindegebiet

(1) Als Namen der neuen Gemeinden werden bestimmt: - Badersdorf - Kohfidisch
(2) Das Gemeindegebiet der neuen Gemeinde Badersdorf umfasst das Gebiet der Katastralgemeinde Badersdorf, jenes der neuen Gemeinde Kohfidisch das Gebiet der Katastralgemeinden Harmisch, Kirchfidisch und Kohfidisch.

§ 3

Vermögensauseinandersetzung

Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung bildet das vom Gemeinderat der Stammgemeinde Kohfidisch am 11. April 1992 beschlossene vollständige Übereinkommen.

§ 4

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1993 in Kraft.
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