LGBl.Nr. 49/1992
LGBl.Nr. 49/1992
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 24. Juni 1992 über die Trennung der Gemeinde Kohfidisch (LGBl.Nr. 49/1992)
Langtitel
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 24. Juni 1992 über die Trennung der Gemeinde Kohfidisch
StF: LGBl. Nr. 49/1992
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 2, 6, 9 und 11 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, in der Fassung der Gemeindeordnungsnovelle 1987, LGBl. Nr. 58 wird verordnet:
§ 1
Trennung
Die Gemeinde Kofidisch wird in zwei Gemeinden getrennt. Damit hört diese Gemeinde als eigene Gemeinde zu bestehen auf.
§ 2
Gemeindenamen und Gemeindegebiet
(1) Als Namen der neuen Gemeinden werden bestimmt: - Badersdorf - Kohfidisch
(2) Das Gemeindegebiet der neuen Gemeinde Badersdorf umfasst das Gebiet der Katastralgemeinde Badersdorf, jenes der neuen Gemeinde Kohfidisch das Gebiet der Katastralgemeinden Harmisch, Kirchfidisch und Kohfidisch.
§ 3
Vermögensauseinandersetzung
Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung bildet das vom Gemeinderat der Stammgemeinde Kohfidisch am 11. April 1992 beschlossene vollständige Übereinkommen.
§ 4
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1993 in Kraft.