LGBl.Nr. 99/1991
LGBl.Nr. 99/1991
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 27. November 1991 über die Trennung der Gemeinde Großpetersdorf (LGBl.Nr. 99/1991)
Langtitel
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 27. November 1991 über die Trennung der Gemeinde Großpetersdorf
StF: LGBl. Nr. 99/1991
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 2, 6, 9 und 11 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, in der Fassung der Gemeindeordnungsnovelle 1987, LGBl. Nr. 58 wird verordnet:
§ 1
Trennung
Die Gemeinde Großpetersdorf wird in zwei Gemeinden getrennt. Damit hört diese Gemeinde als eigene Gemeinde zu bestehen auf.
§ 2
Gemeindenamen und Gemeindegebiet
(1) Als Namen der neuen Gemeinden werden bestimmt: - Großpetersdorf - Jabing
(2) Das Gemeindegebiet der neuen Gemeinde Großpetersdorf umfasst das Gebiet der Katastralgemeinden Großpetersdorf, Kleinpetersdorf, Kleinzicken, Miedlingsdorf und Welgersdorf, jenes der neuen Gemeinde Jabing das Gebiet der Katastralgemeinde Jabing.
§ 3
Vermögensauseinandersetzung
Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung bildet das vom Gemeinderat der Stammgemeinde Großpetersdorf am 5. Oktober 1991 beschlossene vollständige Übereinkommen.
§ 4
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1992 in Kraft.