Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 99/1991

AT - Landesrecht Burgenland

LGBl.Nr. 99/1991

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 27. November 1991 über die Trennung der Gemeinde Großpetersdorf (LGBl.Nr. 99/1991)

Langtitel

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 27. November 1991 über die Trennung der Gemeinde Großpetersdorf
StF: LGBl. Nr. 99/1991

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 2, 6, 9 und 11 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, in der Fassung der Gemeindeordnungsnovelle 1987, LGBl. Nr. 58 wird verordnet:

§ 1

Trennung

Die Gemeinde Großpetersdorf wird in zwei Gemeinden getrennt. Damit hört diese Gemeinde als eigene Gemeinde zu bestehen auf.

§ 2

Gemeindenamen und Gemeindegebiet

(1) Als Namen der neuen Gemeinden werden bestimmt: - Großpetersdorf - Jabing
(2) Das Gemeindegebiet der neuen Gemeinde Großpetersdorf umfasst das Gebiet der Katastralgemeinden Großpetersdorf, Kleinpetersdorf, Kleinzicken, Miedlingsdorf und Welgersdorf, jenes der neuen Gemeinde Jabing das Gebiet der Katastralgemeinde Jabing.

§ 3

Vermögensauseinandersetzung

Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung bildet das vom Gemeinderat der Stammgemeinde Großpetersdorf am 5. Oktober 1991 beschlossene vollständige Übereinkommen.

§ 4

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1992 in Kraft.
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