LGBl.Nr. 101/1991
LGBl.Nr. 101/1991
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 11. Dezember 1991 über die Trennung der Gemeinde Eltendorf (LGBl.Nr. 101/1991)
Langtitel
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 11. Dezember 1991 über die Trennung der Gemeinde Eltendorf
StF: LGBl. Nr. 101/1991
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 2, 6, 9 und 11 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, in der Fassung der Gemeindeordnungsnovelle 1987, LGBl. Nr. 58 wird verordnet:
§ 1
Trennung
Die Gemeinde Eltendorf wird in zwei Gemeinden getrennt. Damit hört diese Gemeinde als eigene Gemeinde zu bestehen auf.
§ 2
Gemeindenamen und Gemeindegebiet
(1) Als Namen der neuen Gemeinden werden bestimmt: - Eltendorf - Königsdorf
(2) Das Gemeindegebiet der neuen Gemeinde Eltendorf umfasst das Gebiet der Katastralgemeinden Eltendorf und Zahling, jenes der neuen Gemeinde Königsdorf das Gebiet der Katastralgemeinde Königsdorf.
§ 3
Vermögensauseinandersetzung
Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung bildet das vom Gemeinderat der Stammgemeinde Eltendorf am 2. August 1991 beschlossene vollständige Übereinkommen.
§ 4
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1992 in Kraft.