Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 65/1990

AT - Landesrecht Burgenland

LGBl.Nr. 65/1990

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 5. September 1990 über die Trennung der Gemeinde Draßburg-Baumgarten (LGBl.Nr. 65/1990)

Langtitel

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 5. September 1990 über die Trennung der Gemeinde Draßburg-Baumgarten
StF: LGBl. Nr. 65/1990

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 2, 6, 9 und 11 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, in der Fassung der Gemeindeordnungsnovelle 1987, LGBl. Nr. 58 wird verordnet:

§ 1

Trennung

Die Gemeinde Draßburg-Baumgarten wird in zwei Gemeinden getrennt. Damit hört diese Gemeinde als eigene Gemeinde zu bestehen auf.

§ 2

Gemeindenamen und Gemeindegebiet

(1) Als Namen der neuen Gemeinden werden bestimmt: - Baumgarten - Draßburg
(2) Das Gemeindegebiet der neuen Gemeinde Baumgarten umfasst das Gebiet der Katastralgemeinde Baumgarten, jenes der neuen Gemeinde Draßburg das Gebiet der Katastralgemeinde Draßburg.

§ 3

Vermögensauseinandersetzung

Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung bildet das vom Gemeinderat der Stammgemeinde Draßburg-Baumgarten am 3. Juli 1990 beschlossene vollständige Übereinkommen.

§ 4

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1991 in Kraft.
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