Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. KM/ÖE

AT - Landesrecht Vorarlberg

LGBl.Nr. KM/ÖE

Verordnung der Landesregierung vom 25. Mai 2010 über den Stellenplan (LGBl.Nr. KM/ÖE)

Langtitel

Verordnung der Landesregierung vom 25. Mai 2010 über den Stellenplan
StF: Kundmachung durch öffentliche Einsicht

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 64 Abs. 4 des Landesbedienstetengesetzes 2000, LGBl.Nr. 50/2000 , wird verordnet:

§ 1

(1) Die Einreihung aller Stellen in Gehaltsklassen (Stellenplan) ergibt sich aus der Anlage zu dieser Verordnung.
(2) Nicht erfasst sind darin a) die Stellen der Bediensteten, die in den Krankenanstalten und in Einrichtungen, die der Ausbildung von Personal für die Gesundheits- und Krankenpflege dienen, tätig sind; b) die Stellen der Lehrer am Landeskonservatorium, der Sozialarbeiter und Erzieher sowie c) die in § 64 Abs. 5 des Landesbedienstetengesetzes 2000 angeführten Stellen.

§ 2

Diese Verordnung wird durch Auflage zur öffentlichen Einsicht kundgemacht. Sie liegt beim Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Personal (PrsP), während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 3

Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2010 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Stellenplanverordnung vom 26. August 2008 außer Kraft.
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